2. Trainingsterminierung
2.1. Die vereinbarten Termine sind verbindlich vom Kunden einzuhalten. Terminänderungen und Terminabsagen müssen telefonisch (auch Mailbox) erfolgen.
2.2. Wird ein Trainings- oder Beratungstermin nicht 24 Stunden vor Beginn vom Kunden bei der Personal Trainerin abgesagt, so ist ein Stundenausfallhonorar von 50% des Stundenpreises zu entrichten.
2.3. Der Personal Trainer behält sich vor Trainingseinheiten nach Absprache mit dem Kunden zu verlegen.
3. Externe Kosten
3.1. Das Trainingsmaterial ist im Preis enthalten.
3.2. Werden zusätzliche Kosten, z.B. in Form von Platzgebühren (Tennis etc.), Tageskarten oder ähnlichem fällig, so sind diese Kosten vom Kunden zu übernehmen.